Holz- & Biomassekesselanlagen
Fördermittel 

NEU! Nur in 2020: bis zu 45 % BAFA Förderung für Biomasseanlagen
MAP-Förderung auch für Anlagen über 100 kW
Heizen mit erneuerbaren Energien wird 2020 mit erheblichen Förderzuschüssen belohnt!
Förderfähige Kosten: Anschaffungskosten (Biomasseanlagen, Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme,…),
Kosten für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage, sowie Ausgaben für notwendige Umbaumaßnahmen
(z. B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen, Optimierung des Heizverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern,
Verrohrung und Installation eines Speichers.
Kosten für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage, sowie Ausgaben für notwendige Umbaumaßnahmen
(z. B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen, Optimierung des Heizverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern,
Verrohrung und Installation eines Speichers.
Voraussetzungen:
- Hydraulischer Abgleich
- Pufferspeicher mit mind. 55 Liter/kW (Scheitholz) bzw. 30 Liter/kW (Hackschnitzel und Pellets)
- Max. € 50.000,- der förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit
Gebäudebestand:
35 % Förderzuschuss bei Heizungstausch im Bestand
45 % Förderzuschuss bei Austausch einer Ölheizung auf eine moderne Biomasseheizung
Neubau:
35 % Förderzuschuss bei Anlagen mit Brennwert oder Partikelabscheider
Bis auf weiteres sind
alle Messetermine
verschoben oder
abgesagt.
Wir informieren Sie
rechtzeitig über
die neuen Termine